AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) VisionDesign MX Park Beggingen Bedingungen für die Benützung der Motocross Strecke:
Bedingung für das Benützen der Motocrossstrecke ist die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingen AGB, welche durch die Anmeldung und das Trainieren automatisch akzeptiert sind. Die AGB wurden gelesen und gelten somit als akzeptiert! Jeder Teilnehmer/Fahrer hat sich vor Trainingsbeginn anzumelden. Jeder Teilnehmer/Fahrer hat seine Sorgfaltspflicht zu wahren, besichtigt die Strecke und hat Ansprüche und Gegebenheiten für sein Fahrkönnen für gut zu befinden. Der Teilnehmer/Fahrer befindet sich in einer normalen physischen Verfassung und bei guter Gesundheit. Der Teilnehmer/Fahrer bestätigt, eine geeignete Motocross Schutzausrüstung zu tragen. Der Teilnehmer/Fahrer muss genügend Motocross Erfahrung besitzen. Einsteiger ohne Motocross Kenntnisse müssen zuerst einen Lehrgang absolvieren und dürfen auf der Strecke nicht fahren, bis die Grundlagen erlernt sind. Der Teilnehmer/Fahrer hat die Trainingszeiten strikte einzuhalten und es ist untersagt, auf den angrenzenden Strassen, Feldern oder Wäldern zu fahren.
An Wochentagen ist das Gelände bis 20.15 Uhr wegen Jagd zu verlassen. Das Gelände muss sauber gehalten werden und die Abfallentsorgung ist Sache des Besuchers. Die Weisungen sind strikte einzuhalten. Zuwiderhandlung und Verstösse werden polizeilich zur Anzeige gebracht und ein Trainingsverbot ausgesprochen.
Haftungsausschluss: Der Teilnehmer/Fahrer haften für die Benützung der Motocross Strecke sowie deren Aufenthalt auf dem Gelände auf eigene Gefahr und Verantwortung. Der Teilnehmer/Fahrer verzichten gegenüber den Strecken- und Landbesitzern oder deren Vertreter auf Schadenersatzansprüche aus eventuellen resultierenden Personen-, Sach-, oder sonstigen Schäden durch das Befahren der Strecke oder deren Aufenthalt auf dem Gelände. Bei einem Unfall erklärt sich der Fahrer mit einer allenfalls erforderlichen medizinischen Behandlung, Bergung oder Beförderung durch einen Notarzt einverstanden. Der Teilnehmer/Fahrer ist sich über die Gefahren im Motorsport bewusst und darüber informiert, dass Versicherungen Motocross als Risikosportart einstuft und bei Unfällen Kürzungen vornehmen können. Die Motocross Strecke Beggingen ist nicht verpflichtet, eine Versicherung einzudecken, sondern dies ist Sache der Teilnehmer. Im Falle eines Unfalles verpflichtet sicher der Fahrer, die damit verbunden Kosten zu übernehmen, sofern diese nicht durch seine eigene Unfallversicherung bzw. andere Versicherung gedeckt sind. Jegliche Haftung des Landbesitzer, Streckenbesitzers, Sponsoren, Aufsichtspersonen etc. für allfällige Unfallfolgen wie Körperverletzungen, Invalidität, Tod sowie Sachschäden ist ausgeschlossen. Für die Kinder sind die Eltern verantwortlich oder deren Vertreter. Die Streckenbesitzer oder deren Vertreter haben keine Aufsichtspflicht auf dem Gelände. Je nach Fahrniveau raten wir davon ab, Kinder mit Erwachsenen trainieren zu lassen.
Zahlungsbedingungen: Der Teilnehmer/Fahrer ist verpflichtet, dass Trainingsgeld pünktlich über die jeweiligen Zahlungsmodalitäten zu entrichten.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand: Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Schaffhausen.